Nutzfeuer im Garten

Die Löschzugführung wurde zu einer Erkundung nach Pleiserhohn alarmiert. Dort hatte ein Autofahrer neben dem Campingplatz eine erhebliche Rauchentwicklung gemeldet.
Die Erkundung ergab ein Nutzfeuer in einem Garten in der Nähe. Der Eigentümer wurde von der Polizei angewiesen das Feuer zu löschen.

Das Anzünden von Nutzfeuern ist nur in wenigen Ausnahmefällen und nur mit Genehmigung der Kommune erlaubt.