Auf Grundlage des Gesetzes über den Brandschutzes, die Hilfeleistung und dem Katastrophenschutz (BHKG) unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, um

  • die Bekämpfung von Schadenfeuer durchführen zu können und
  • um Hilfe bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen leisten zu können, die durch Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden.

Für das Flächengebiet der Stadt Königswinter bedeutet dies, dass die Feuerwehr ausgebildet und ausgestattet sein muss, um unter anderem

  • Leben, Gesundheit und Eigentum von rd. 43.000 Einwohnern zu schützen
  • älteren und kranken Menschen, die sich in mehreren Altenheimen aufhalten, im Notfall beizustehen
  • fast 4.000 Kindern und Jugendlichen in 11 Schulen Grundkenntnisse über den vorbeugenden Brandschutz zu vermitteln
  • über 100 größere Gewerbebetriebe und damit wichtige Arbeitsplätze vor einer Vernichtung durch Feuer zu bewahren
  • bei Verkehrsunfällen auf 63 Kilometern Bundes-, Land- und Kreisstraßen, 194 Kilometern Gemeindestraßen sowie auf über 23 Autobahnkilometern Hilfe zu leisten
  • die 36 Quadratkilometer große Waldfläche des Naturparks Siebengebirge vor Waldbränden zu schützen und als wichtiges Naherholungsgebiet zu erhalten
  • Hochwassergefahren an 5 Rheinkilometern entgegen zu wirken
  • den Touristen in rund 50 Hotels, Pensionen und Tagungsstätten ein sicheres Quartier zu bieten
  • wichtige Staatsgäste unseres Landes auf dem Petersberg vor Feuergefahren zu bewahren.

Im Bewusstsein über die sich aus dieser Aufgabenstellung ergebende Verantwortung sind die Mitglieder unserer Feuerwehr jährlich an 365 Tagen bzw. 8.760 Stunden freiwillig und unentgeltlich jederzeit bereit, unter Einsatz ihres Lebens und ihrer Gesundheit Hilfe zu leisten.