Zur Vorbereitung auf die umfassenden Aufgaben der Feuerwehr ist eine fundierte Ausbildung erforderlich. Die Zuständigkeiten im Bereich der Aus- und Fortbildung sind gesetzlich geregelt. Danach wird die Grundausbildung von den Gemeinden durchgeführt. Die weitergehende Aus- und Fortbildung obliegt den Kreisen und kreisfreien Städten. Die Ausbildung zu Führungskräften sowie deren Fortbildung erfolgt an der zentralen Ausbildungsstätte des Landes, dem Institut der Feuerwehr in Münster. Diese ist ebenfalls Ausbildungsstätte für bestimmte Sonderaufgaben.
Besondere Führungsausbildung findet auch an der Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz in Bad Neuenahr-Ahrweiler statt.
Damit bei zusammengefassten Einsätzen, überörtlicher Hilfe und bei Großschadensereignissen eine reibungslose Zusammenarbeit aller Feuerwehreinheiten gewährleistet ist, richtet sich die Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr nach einheitlichen Ausbildungsinhalten. Diese sind im wesentlichen in den Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV), Unfallverhütungsvorschriften (UVV), Runderlassen des Innenministers über das Verhalten der Feuerwehr bei bestimmten Gefahren sowie in ebenfalls vom Innenminister erlassenen allgemeinen Weisungen festgeschrieben.
Dabei bilden die in der FwDV 2 enthaltenen Rahmenrichtlinien sowie die Musterausbildungspläne die Grundlagen für die Aus- und Fortbildung. Die Ausbildungsinhalte der Musterausbildungspläne sind auf die weitgespannte allgemeine Aufgabenstellung der Feuerwehren ausgerichtet.
Es ergeben sich dabei folgende Schwerpunkte:
- Rettung von Menschen und Tieren
- Erste Hilfe
- Bekämpfung von Bränden
- Bergung von Sachen
- Leistung technischer Hilfe
- Bekämpfung von gefahren durch atomare, biologische und chemische Stoffe
- Durchführung des Brandsicherheitswachdienstes.
Lehrgänge auf Stadtebene
Truppmannausbildung
Entsprechend der im FSHG NW enthaltenen Zuständigkeitsregelung erfolgt auf städtischer Ebene die Truppmannausbildung. Die abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann umfasst die allgemeine Grundausbildung und eine zweijährige Tätigkeit im Einsatz- und Ausbildungsdienst. Die Truppmann-Ausbildung gliedert sich dementsprechend in zwei Teilabschnitte auf:
- Teil 1 (Tm 1): Feuerwehr-Grundausbildung,
- Teil 2 (Tm 2): Ausbildungsdienst in der Feuerwehr.
Die Dauer der Truppmann-Ausbildung umfasst insgesamt mindestens 150 Stunden. Hiervon entfallen auf den Teil 1 mindestens 70 Stunden und auf den Teil 2 mindestens 80 Stunden. Voraussetzung für die Teilnahme an der Truppmann-Ausbildung ist die allgemeine Eignung zum Feuerwehrdienst. Nach Abschluss der Ausbildung muss der Ausbildungsteilnehmer in der Lage sein, im Einsatz die Funktion eines Truppmanns in Trupp, Staffel und Gruppe ausüben zu können. Die Ausbildungsthemen sind insbesondere
- Rechtsgrundlagen und Organisation der Feuerwehr
- Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes
- Rechte und Pflichten des Feuerwehrmannes
- Brand- und Löschlehre
- Gefährliche Stoffe und Güter
- Fahrzeug- und Gerätekunde
- Einsatzlehre mit den Schwerpunkten
- Rettung und lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Brandbekämpfung
- Technische Hilfeleistung
- Gefahrenlehre
- Unfallverhütung
- Vorbeugender Brandschutz
Dieser Lehrgang erfolgt in verschiedenen Ausbildungsabschnitten bzw. -blöcken , die zeitlich über das Ausbildungsjahr verteilt sind und unabhängig voneinander geprüft werden. Dabei soll es nicht zwingend für den Feuerwehrmann (SB) vorgeschrieben , alle Blöcke in einem Jahr zu besuchen, vielmehr kann er die ihm fehlenden Blöcke im Folgejahr nachholen! Um einen Lehrgangsabschluss zu erreichen, müssen alle vier Blöcke erfolgreich durchlaufen werden. Dies geschieht entweder mit einer einheitlichen Gesamtprüfung im herkömmlichen Sinne oder mit einer Prüfung der jeweiligen Blöcke.
Diese recht neuen Vorschriften in der Ausbildung werden seit mehreren Jahren auch bei der Feuerwehr der Stadt Königswinter angewendet.
Der TM 1 Lehrgang ist grundsätzlich in vier Blöcke eingeteilt:
Modul 1: | Rechtsgrundlagen, Brand- und Löschlehre, Gefahren der Einsatzstelle, Fahrzeugkunde, Gerätekunde, FwDV 3 und FwDV 10 theoretisch, Knoten und Stiche, Einsatzhygiene |
Modul 2: | Löschwasserversorgung, Grundlagen Zivil- und Katastrophenschutz, Retten und Selbstretten, Gerätekunde einfache technische Hilfeleistung, FwDV3 einfache ETH Theorie, Objektkunde, Vorbeugender Brandschutz, Erste Hilfe |
Modul 3: | Grundtätigkeiten Löscheinsatz, Einsatzdurchführung Löscheinsatz und Retten |
Modul 4: | Grundtätigkeiten Technische Hilfeleistung, Einsatzdurchführung Technische Hilfeleistung und Retten |
Jeder Block wird unabhängig geprüft, ein Bestehen ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Der Teil 2 der Truppmann-Ausbildung wird innerhalb der 8 Löschgruppen/ -züge der Feuerwehr Königswinter im Rahmen des allgemeinen Ausbildungs-, Übungs- und Einsatzdienstes absolviert. Hier soll jeder Feuerwehrmann zwei Jahre lang mindestens vierzig Stunden jährlich ausgebildet werden. Die Wehrführung plant, hierüber eine jährliche Leistungsüberprüfung der Kandidaten durchzuführen.
Viele der praktischen Übungen finden an besonderen Objekten in den Ausrückebereichen statt, sodass außer der eigentlichen Feuerwehrausbildung auch wichtige Ortskenntnisse erlangt werden.
Atemschutzgeräteträgerausbildung
Als ergänzende Ausbildung zur Feuerwehr-Grundausbildung wird in Königswinter ein Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ durchgeführt. Als Voraussetzungen für die Teilnahme an einem solchen Lehrgang sind zum einen eine abgeschlossene Feuerwehr-Grundausbildung und zum anderen eine Atemschutztauglichkeit, die durch eine besondere ärztliche Untersuchung nach speziellen Grundsätzen der Berufsgenossenschaften (G 26) nachzuweisen ist, festgelegt. Der Lehrgangsteilnehmer muss lernen, sich gegen Gefahren durch Atemgifte oder Sauerstoffmangel, die ihm an Einsatzstellen drohen, zu schützen und sich entsprechend der Einsatzlage richtig zu verhalten. Die Dauer des Atemschutzgeräteträgerlehrganges beträgt mindestens 25 Stunden. Die wesentlichen Ausbildungsthemen sind
- Bedeutung des Atemschutzes
- Anforderungen an den Atemschutz und Verantwortlichkeit
- Atemschutzgerätekunde
- praktische Übungen mit Atemschutzgeräten
- Atemschutzüberwachung
Grundlage für die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger bildet insbesondere die FwDV 7 „Atemschutz“, die Regelungen zur erfolgreichen und unfallsicheren Verwendung von Atemschutzgeräten enthält. Des weiteren sind darin die Anforderungen festgeschrieben, die an die Träger von Atemschutzgeräten und an die Ausbildung im Atemschutz zu stellen sowie die bei der Handhabung und Pflege der Geräte zu beachten sind.
Sprechfunker
Ergänzend zur Sprechfunkerausbildung auf Kreisebene werden regelmäßig auch Lehrgänge auf Stadtebene angeboten.
Maschinist für Löschfahrzeuge
Die Freiwillige Feuerwehr Königswinter verfügt zwischenzeitlich über eigene Ausbilder, die auf Grund der am Institut der Feuerwehr NRW erworbener Kenntnisse Lehrgänge der Fachrichtung „Maschinist für Löschfahrzeuge“ abhalten dürfen. Diese werden ab 2009 daher auf Stadtebene durchgeführt.
Technische Hilfeleistung
Seit 2008 führt die Freiwillige Feuerwehr Königswinter Lehrgänge im Bereich technische Hilfeleistung durch. Diese gliedern sich in die Module Grundtätigkeiten und Technische Rettung aus dem PKW.
Lehrgänge auf Kreisebene
Truppführerausbildung
Auf der Ebene des Kreises ist insbesondere der Laufbahnlehrgang „Truppführer“ angesiedelt. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Lehrgang ist die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann und die generelle Atemschutztauglichkeit (Ausbildung und Untersuchung G26). Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zu fachlich richtigem und selbständigem Handeln nach Auftrag innerhalb von Gruppe oder Staffel. Die Dauer der Ausbildung beträgt mindestens 35 Stunden. Die Ausbildungsthemen entsprechen denen des Tm 1-Lehrganges jedoch werden die Themen dort erweitert und vertieft behandelt.
Maschinistenausbildung
Ein wichtiger Baustein in der Spezialausbildung ist der Lehrgang „Maschinist für Löschfahrzeuge“, der sowohl auf Stadt- wie auf Kreisebene angeboten wird. Die Voraussetzung für die Ausbildung zum Maschinisten ist einerseits die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann und andererseits die Fahrerlaubnis für die dem jeweiligen Löschfahrzeug entsprechende Fahrzeugklasse. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen des Fahrzeuges und der maschinell angetriebenen Geräte der feuerwehrtechnischen Beladung. Die Dauer der Ausbildung beträgt mindestens 35 Stunden.
- Die hauptsächlichen Ausbildungsthemen sind:
- Aufgaben des Maschinisten,
- Motorenkunde,
- Löschwasserentnahmestellen,
- Wasserförderung,
- Feuerlösch-Kreiselpumpen,
- andere kraftgetriebene Geräte.
ABC 1
Die früher getrennten Speziallehrgänge „Gefährliche Stoffe und Güter -Stufe I- (GSG I)“ und Strahlenschutz I sind nun in einem gemeinsamen Lehrgang zusammengefasst worden.
Teilnahmevoraussetzung für den Speziallehrgang „Gefährliche Stoffe und Güter -Stufe I- (GSG I) / Strahlenschutz I“ ist zum einen die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann und zum anderen Atemschutztauglichkeit. Ziel dieses Lehrganges ist die erfolgreiche Hilfeleistung bei Unglücksfällen mit gefährlichen Stoffen und Gütern und bei Freisetzung von radioaktiven Strahlen. Ausbildungsthemen sind insbesondere
- Grundlagen der Chemie
- Rechtsgrundlagen und Kennzeichnung von Gefahrguttransporten
- besondere Gefahren durch gefährliche Stoffe und Güter
- Handhabung von Arbeits- und Messgeräten sowie der besonderen Schutzausrüstung
- Einsatztaktik bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen und Gütern
- Physikalische Grundlagen Strahlenschutz
- Gesetzliche Grundlagen Strahlenschutz
- Einsatztaktik an strahlengefährdeten Einsatzstellen
- Wirkung der Radioaktivität auf den Menschen
- Ausrüstung Strahlenschutz
- Praktische Übungen
Darüber hinaus finden auf Kreisebene statt:
- Lehrgang für Sprechfunker
- Vorbereitung für den Laufbahnlehrgang Gruppenführer