Eine erkrankte Person reagierte nicht auf Klingelzeichen des Rettungsdienstes an der Wohnungstüre. Die Feuerwehr wurde zur Türoffnung alarmiert. Nach intensiver Ansprache war der Patient doch in der Lage die Wohnungstür zu öffnen. Weitere Maßnahmen erfolgten durch den Rettungsdienst.
