2. Mai 2014 | Freie Fahrt für schnelle Hilfe

Pressemeldung Kreisfeuerwehrverband Rhein-Sieg-Kreis 29.4.2014

Rhein-Sieg-Kreis (pk) „Schnell wie die Feuerwehr“ heißt es so schön im Volksmund. Wenn Einsatz- und  Rettungsfahrzeuge  mit  Blaulicht  und  Signalhorn  (Martinshorn)  fahren,  ist  schnelle  Hilfe erforderlich, Menschen sind in Not oder es droht Gefahr für die Umwelt. Dann geht es um Sekunden!

„Wir sind zu jeder Tages- und Nachtzeit einsatzbereit um unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern im Ernstfall sofort schnelle Hilfe leisten zu können. Doch leider bremsen uns manche Bürger durch falsches Verhalten im Straßenverkehr dabei des Öfteren aus, “ so Kreisbrandmeister Walter Jonas.

Falschparker blockieren Feuerwehrzufahrten und Rettungswege und machen so ein zügiges Eingreifen der Einsatzkräfte unmöglich. Für die Feuerwehr werden die Straßen immer häufiger zu ausweglosen Sackgassen, die Einsatzfahrzeuge bleiben an zugeparkten Kreuzungen enger Anliegerstraßen stecken und verlieren so kostbare Zeit. Wertvolle Minuten gehen verloren, wenn meist schweres Rettungsgerät  weit  getragen werden muss.  Diese Zeit kann unter Umständen Menschenleben kosten. Deshalb sollte ein Fahrzeug nie, d.h. auch nicht für kurze Zeit in Bereichen abgestellt werden, die als Feuerwehrzufahrt oder -fläche gekennzeichnet ist. Die Feuerwehrfahrzeuge sind keine PKW´s. Sie sind größer und brauchen daher mehr Platz. Besonders bei Drehleitern kommt es darauf an einen großen Einsatzbereich freizuhalten.

Dieser Probleme hat sich jetzt der Kreisfeuerwehrverband angenommen und wird in der kommenden Woche vom 05.05. bis 11.05., in Zusammenarbeit mit allen Feuerwehren der 19 Kommunen, die Aktionswoche „Freie Fahrt für schnelle Hilfe“ durchführen. 

In dieser Woche werden die einzelnen Feuerwehren, mit Unterstützung der Ordnungsämter, eine Befahrung ihrer bekannten kritischen Straßen in den einzelnen Ortsteilen zu unterschiedlichen Tageszeiten  und  an  den  entsprechenden  neuralgischen  Punkten  durchführen.  An  den  falsch parkenden Fahrzeugen wird entsprechendes Informationsmaterial angebracht, um die Fahrer auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen. Auch in direkten Gesprächen mit Anliegern möchte die Feuerwehr das Problembewusstsein schärfen.

Hier  wichtige  Tipps,  wie  die  Verkehrsteilnehmer  den  Rettungskräften  durch  umsichtiges Verkehrsverhalten helfen können: 

Parken Sie nie:

– in Feuerwehranfahrtszonen 

– in und vor Feuerwehrzufahrten 

– an engen Straßeneinmündungen 

Bitte beachten Sie folgendes:

– Halten Sie Rettungswege unbedingt frei 

– Parken Sie nicht im Parkverbot 

– Parken Sie nicht in Feuerwehrzufahrts- und Abfahrtszonen 

– Parken Sie nicht im unmittelbaren Kreuzungs- oder Einmündungsbereich 

– Parken Sie nicht in zweiter Reihe 

– Parken Sie in engen Straßen nicht wechselseitig, Rettungsfahrzeuge müssen sonst Slalom fahren oder kommen gar nicht durch

– Stellen Sie ihr Auto nicht verbotswidrig ab, auch wenn Sie auch nur „eine Minute“ weg sind (Eine Minute länger im Feuer oder bei einem Herzinfarkt länger warten müssen kann tödlich sein) 

Achten Sie bitte stets darauf, dass die Durchfahrt für Großfahrzeuge der Feuerwehr gewährleistet ist.

Verkehrsteilnehmer können haftbar gemacht werden, wenn wegen ihres regelwidrigen Parkens die Feuerwehr den Einsatzort zu spät erreicht und Personen zu Schaden kommen. 

Beachten Sie immer:

–  Die Fahrbahn sichtbar freigeben, gegebenenfalls anhalten, Kreuzungen freimachen und freihalten, wenn sich Einsatzfahrzeuge nähern

–   Sollte ein Feuerwehrfahrzeug einen Kreuzungsbereich queren, beachten Sie bitte, dass weitere Fahrzeuge (Löschzug) folgen können 

– Unfallorte weiträumig umfahren, Schaulustige behindern die Rettungsarbeiten und verursachen unnötige Zeitverluste

– Bei Stau schon frühzeitig in der Mitte eine Gasse bilden, damit Einsatz- und Rettungsfahrzeuge ungehindert passieren können. Wenn auf mehrspurigen Straßen, wie z. B. Bundesstraßen oder Bundesautobahnen das Martinshorn erklingt, wissen viele Verkehrsteilnehmer nicht (mehr), wie man eine korrekte Rettungsgasse für die anrückenden Einsatzfahrzeuge bildet. Es ist auch ein Anliegen der Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst, dass sich die Kraftfahrer insbesondere auf zwei bzw. dreispurigen Autobahnen richtig verhalten.

–   Auf zweispurigen Autobahnen ist zwischen den Fahrspuren die Rettungsgasse zu bilden 

–   Bei einer  dreispurigen Autobahn ist zwischen der mittleren und der linken Spur Platz für die Einsatzfahrzeuge zu schaffen. 

– Schon bei beginnendem Stau genügend Abstand halten, damit man gegebenenfalls zur Seite ausweichen und die Rettungsgasse bilden kann.

–   Den rückwärtigen Verkehr durch Rückspiegel und Seitenspiegel beobachten und vorsichtig zur Seite fahren. 

– Aufmerksam  bleiben,  auch wenn schon Einsatzfahrzeuge vorbeigefahren sind. Oftmals folgen weitere Fahrzeuge.

–   Der Standstreifen muss ebenfalls, wie die Rettungsgasse, frei bleiben. 

–   Die Vorschriften gelten auch für Motorradfahrer. 

– Hydranten  (ovale  Straßenkappe)  dienen  der  Löschwasserversorgung  und  dürfen,  auch  nicht vorübergehend, zugeparkt werden. Bitte die Hinweisschilder beachten! 

Rettungswege sind immer freizuhalten!

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