Der aktive Dienst in der Feuerwehr wird durch die Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr geregelt. Danach scheidet ein Kamerad der Freiwilligen Feuerwehr aus dem aktiven Dienst aus, wenn er entweder das sechzigste Lebensjahr vollendet hat oder wenn er aus gesundheitlichen Gründen den dienstlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist. Mit dem Ausscheiden tritt er in die Alters- und Ehrenabteilung ein.